Eine Meldung erkrankter Schüler:innen ist bereits am ersten Tag der Erkrankung (möglichst noch vor Unterrichtsbeginn) erforderlich.
Bitte nutzen sie vorrangig das Abwesenheitsmodul über IServ, da es den Kolleginnen und Kollegen das Überprüfen von Krankheitsfällen enorm erleichtert.
Es stehen Ihnen aber weiterhin mehrere Kommunikationskanäle zur Verfügung:
Ein ärztliches Attest ist vorzulegen, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert. Häufen sich die krankheitsbedingten Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen; wird dieses nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Entschuldigte bzw. unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt.